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Boule und Pétanque Verband Nordrhein-Westfalen e.V.
News / Sportives

Informationen zur Durchführung der
Hallenmeisterschaften des BPV NRW

25.10.2019

Folgende, zum größten Teil bekannte Regelungen, hat der Sportausschuss für die Hallenmeisterschaft 2019/2020 festgelegt:

  1. Alle Qualifikationsvorrunden zur Hallenmeisterschaft werden mit Zeitbegrenzung gespielt.
    Tête-à-tête 45 Minuten plus zwei Aufnahmen
    Doublette / Doublette Mixte 60 Minuten plus zwei Aufnahmen
    Triplette 75 Minuten plus zwei Aufnahmen

  2. Für die zu spielende Rundenanzahl gilt folgende Regelung
    Wenn mindestens 17 Teams zu einem QT eingeteilt wurden, aber durch Ausfälle/Absagen die Teilnehmerzahl unter 17 fällt, werden trotzdem fünf Runden gespielt.

    Weiterhin gilt: auch bei mehr als 32 Teams werden nur fünf Runden gespielt.

  3. „Draußen“ spielen
    Wir möchten an dieser Stelle daran erinnern, dass Hängepartien auf Bahnen außerhalb der Hallen gespielt werden dürfen, wenn jeweils beide Teams damit einverstanden sind. Alle anderen Begegnungen finden auf den zugewiesenen Bahnen statt.

  4. Die Landesmeisterschaft Doublette soll wieder mit 42 Teams stattfinden.
    (Zeitlimit 60 Minuten + 2 Aufnahmen)

  5. Die Landesmeisterschaft Doublette Mixte soll eventuell auch mit 42 Teams stattfinden, wenn erneut so viele Anmeldungen kommen.
    (Zeitlimit 60 Minuten + 2 Aufnahmen)

  6. Die Landesmeisterschaft Tête à Tête soll wieder mit 48 Spielern stattfinden.
    (Zeitlimit 45 Minuten + 2 Aufnahmen)

  7.  Finale
    Sollte es bei einer LM mit mehr als 32 Teams nach 5 Runden zwei ungeschlagene Teams geben, tragen diese Teams ein Endspiel um den LM-Titel aus (ohne zusätzliche RLP).

  8.  Nachrücker-Regelung
    Sollte ein qualifiziertes Team nicht zur Landesmeisterschaft antreten, kann nur ein Team des gleichen Vorrundenturniers nachrücken und an der Landesmeisterschaft teilnehmen.

  9. Alle Begrenzungslinien des Spielfeldes gelten als Auslinien.

  10. Für den Zielkugelwurf gilt §7 des Int. Reglement
    Der Mindestabstand zum seitlichen Aus beträgt 50cm, zu den Kopfenden 1m.

Wir möchten daran erinnern, dass in den Hallen Getränke und Verpflegung zu moderaten Preisen angeboten werden. Ohne die daraus resultierenden Gewinne können die Hallen nicht betrieben werden. Der Sportausschuss bittet daher alle TeilnehmerInnen, auf den Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke zu verzichten.

Bernd Lubitz
Sportwart BPV NRW

 

Verstanden
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