Informationen zur Durchführung der Hallenmeisterschaften des BPV NRW
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25.10.2019 |
Folgende, zum größten Teil bekannte Regelungen, hat der Sportausschuss für
die Hallenmeisterschaft 2019/2020 festgelegt:
- Alle Qualifikationsvorrunden zur Hallenmeisterschaft werden
mit Zeitbegrenzung gespielt.
Tête-à-tête |
45 Minuten plus zwei Aufnahmen |
Doublette / Doublette Mixte |
60 Minuten plus zwei Aufnahmen |
Triplette |
75 Minuten plus zwei Aufnahmen |
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Für die zu spielende
Rundenanzahl gilt folgende Regelung
Wenn mindestens 17 Teams zu
einem QT eingeteilt wurden, aber durch Ausfälle/Absagen die Teilnehmerzahl
unter 17 fällt, werden trotzdem fünf Runden
gespielt.
Weiterhin gilt: auch bei mehr als 32 Teams werden
nur fünf Runden gespielt.
- „Draußen“ spielen
Wir möchten an dieser Stelle daran
erinnern, dass Hängepartien auf Bahnen außerhalb der Hallen gespielt werden
dürfen, wenn jeweils beide Teams damit einverstanden sind. Alle anderen
Begegnungen finden auf den zugewiesenen Bahnen statt.
- Die Landesmeisterschaft Doublette soll wieder mit
42 Teams stattfinden.
(Zeitlimit 60 Minuten + 2 Aufnahmen)
- Die Landesmeisterschaft Doublette Mixte soll eventuell auch mit 42 Teams
stattfinden, wenn erneut so viele Anmeldungen kommen.
(Zeitlimit 60 Minuten
+ 2 Aufnahmen)
- Die Landesmeisterschaft Tête à Tête soll wieder mit 48
Spielern stattfinden.
(Zeitlimit 45 Minuten + 2 Aufnahmen)
- Finale
Sollte es bei einer LM mit mehr als 32 Teams nach 5 Runden zwei
ungeschlagene Teams geben, tragen diese Teams ein Endspiel um den LM-Titel
aus (ohne zusätzliche RLP).
- Nachrücker-Regelung
Sollte ein
qualifiziertes Team nicht zur Landesmeisterschaft antreten, kann nur ein
Team des gleichen Vorrundenturniers nachrücken und an der
Landesmeisterschaft teilnehmen.
- Alle Begrenzungslinien des Spielfeldes
gelten als Auslinien.
- Für den Zielkugelwurf gilt §7 des Int. Reglement
Der Mindestabstand zum seitlichen Aus beträgt 50cm, zu den Kopfenden 1m.
Wir möchten daran erinnern, dass in den Hallen Getränke und Verpflegung zu
moderaten Preisen angeboten werden. Ohne die daraus resultierenden Gewinne
können die Hallen nicht betrieben werden. Der Sportausschuss bittet daher alle
TeilnehmerInnen, auf den Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke zu
verzichten.
Bernd Lubitz Sportwart BPV NRW
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